Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
"AGB") der Jugend am Weg – Eventorganisation (nachfolgend
"JAW"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder eine
Verbraucherin mit der JAW hinsichtlich der von der JAW angebotenen Leistungen
abschließt.
Dieser Abschluss kommt durch die "Buchung" eines Projektes im Webshop der
Webseite www.jugendamweg.at
(nachfolgend "Webshop" genannt) zustande.
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen,
es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart.
Widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich
widersprochen.
Anmeldungsvoraussetzungen
Anmeldeberechtigt zu (von der JAW im Webshop angebotenen)
Projekten sind alle Personen, die in die Zielgruppe der angebotenen
Projekte fallen.
Wenn ein Projekt in einem schulischen Kontext als Schulveranstaltung oder
schulbezogene Veranstaltung angeboten wird, dann sind nur solche Personen
anmeldeberechtigt, die durch die Projektleiterin oder den Projektleiter zur
Anmeldung über den Webshop beauftragt und zugelassen sind. Dies können
Schülerinnen oder Schüler (nachfolgend SuS) selbst sein (in Abstimmung mit
ihren Eltern) oder die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter:innen derselben.
Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter:innen von SuS aus der betreffenden
Zielgruppe müssen im Vorfeld durch die offizielle schulische Kommunikationsplattform (zB
EduFlow) über die Abhaltung der Veranstaltung und die dazu gehörigen Details
informiert worden sein und diese Information zur Kenntnis genommen haben.
Anmeldung/Abmeldung
JAW nimmt grundsätzlich Anmeldungen von KursteilnehmerInnen
nur elektronisch über eine Online-Buchung im Webshop entgegen. Jede Anmeldung,
auch wenn diese ausnahmsweise in einer anderen Form vorgenommen wird, ist
verbindlich. Bei beschränkter Teilnehmer:innen-Anzahl ist die Reihenfolge der
Anmeldung maßgebend. Des Weiteren bestätigen die Kursteilnehmer:innen mit der
jeweiligen Anmeldung, dass die körperliche und geistige Gesundheit gegeben ist. Ggf. ist auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten proaktiv die Kursleitung und die JAW zu informieren (dazu steht u.a. das Feld "Bemerkungen" beim Abschluss des Buchungsvorgangs im Webshop zur Verfügung.
Eine Abmeldung kann nur schriftlich per Email von den Eltern oder gesetzlichen
Vertretern der SuS erfolgen. Mögliche anfallende Kosten sind beim Punkt -
Stornoregelung - angeführt.
Absage/Änderung von Kursen
JAW behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmer:innen-Anzahl
oder aus anderen zwingenden Gründen den angekündigten Kurs abzusagen. Ein
Rechtsanspruch auf Durchführung eines gebuchten Kurses besteht nicht. Die
betroffenen Personen werden davon in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt, und
die bereits einbezahlte Kursgebühr wird umgehend refundiert.
Alle Kosten sind – wenn nicht sofort bei der Buchung per Kreditkarte oder PayPal
bezahlt – sofort nach Erhalt der Email-Buchungsbestätigung durch Banküberweisung
zu bezahlen. JAW behält sich die Vorschreibung von Verzugszinsen/Mahngebühren
vor.
Ein Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen
zweier Wochen erklärt werden; die Frist beginnt mit dem Datum der Zustellung der
Anmeldebestätigungs- Email der JAW zum konkreten Angebot und dem Verweis auf
diese AGB.
Rücktrittsrecht
Grundsätzlich steht dem Teilnehmer laut § 11 Abs 1 FAGG innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß ein Rücktrittsrecht zu.
Wurde mit der Veranstaltung während der Rücktrittsfrist begonnen und ist sie im Rücktrittszeitpunkt noch nicht vollständig beendet, ist der Rücktritt zwar zulässig, der Verbraucher ist aber zur anteiligen Kostentragung verpflichtet, bzw. bekommt sein Geld nur anteilig zurück.
Im Detail bedeutet das: Wenn der Teilnehmer zurücktritt, dann hat er den Betrag zu zahlen, der verhältnismäßig dem entspricht, was bis zum Zeitpunkt, zu dem JAW vom Rücktritt unterrichtet wird, im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung geleistet worden ist. Vereinfacht ausgedrückt hat demnach der Verbraucher einen (im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis) anteiligen Betrag für die bis zum Zeitpunkt der Unterrichtung vom Widerruf erbrachten Leistungen zu tragen.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei (§ 18 Abs 1 Z 2, Z 10; Abs 2; Abs 3 FAGG) Dienstleistungen in den Bereichen:
- Beherbergung (zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken),
- Beförderung von Waren,
- Mietwagen,
- Lieferung von Speisen und Getränken
- Freizeitbetätigungen
- wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht.
Stornoregelungen
Außerhalb des nach dem Konsumentenschutzgesetz eingeräumten Rücktrittsrechtes kann ein Vertrag gegen Bezahlung einer Stornoprämie storniert werden.
Stornoregelung bei mehrtägigen Veranstaltungen
1. Bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, dass die
Teilnahme aus Krankheits- oder Verletzungsgründen nicht möglich ist oder der
Zweck der Teilnahme unter diesen Voraussetzungen nicht erfüllt werden kann,
kann vom Vertrag auch ohne Zahlung einer Stornoprämie zurückgetreten werden.
2. Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers vor Veranstaltungsbeginn bis
30 Tage vor der Veranstaltung kann bei Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von €
15.- ohne Stornogebühr zurückgetreten werden.
3. Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers zwischen 30 Tagen und 10
Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn oder nach einer für diese Veranstaltung
gesondert festgelegten und ausgewiesenen Stornofrist ist eine Stornogebühr von 30%
der Kursgebühren vom Teilnehmer/der Teilnehmerin zu bezahlen.
4. Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers zwischen 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
und Veranstaltungsbeginn nach der festgelegten Stornofrist = Stornogebühr von 50%
der Kursgebühren
5. Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers nach Veranstaltungsbeginn oder
bei Nichterscheinen zum Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 100%
der Kurskosten.
Rückerstattung
1) Verschulden der JAW
Bei Absage von Veranstaltungen auf Grund von eigenem Verschulden, sind alle
TeilnehmerInnen berechtigt den aliquoten Teil des Kursbeitrages von JAW zurück
zu fordern.
2) Nichtverschulden von JAW
Bei Absage von Veranstaltungen auf Grund von fremdem Verschulden,
beziehungsweise Nichtverschulden von JAW (wie z.B. Pandemien, Schließung der
Sportstätte, Verbot zur Durchführung der JAW Veranstaltungen), gelten eigene
Bestimmungen der Rückerstattung.
2.a) Bei Absage von mindestens einem Drittel der Veranstaltungstage steht den
Teilnehmer:innen eine Rückerstattung über den Kursbeitrag minus 20% Service
Pauschale (für die bereits erbrachten Leistungen im Unternehmen. Die Pauschale
ist notwendig, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern.) Den TeilnehmerInnen
steht eine Rückerstattung in aliquotem Teil, maximal aber 80% des Kursbeitrages
zu. Die Rückerstattung erfolgt spätestens 10 Tage nach Abschluss der
Veranstaltung.
2.b) Bei Absage von einem Drittel oder weniger der Veranstaltungstage, steht
den TeilnehmerInnen ein Gutschein über den aliquoten Kursbeitrag minus 20%
Service Pauschale zu. Der Gutschein wird spätestens 10 Tage nach Abschluss der
Veranstaltung ausgehändigt und kann bei allen zukünftigen Veranstaltungen von JAW
eingelöst werden. Der Gutschein kann innerhalb der Familie eingelöst werden und
ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig, wenn nicht anders vereinbart.
Stornoregelung bei Feriencamps
1. Bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, dass die
Teilnahme aus Krankheits- oder Verletzungsgründen nicht möglich ist oder der
Zweck der Teilnahme unter diesen Voraussetzungen nicht erfüllt werden kann,
kann vom Vertrag auch ohne Zahlung einer Stornoprämie zurückgetreten werden.
2. Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers vor Campbeginn bis 31 Tage
vor dem Campbeginn kann bei Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 15.- ohne
Stornogebühr zurückgetreten werden.
3. Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers zwischen 31 Tagen und 10
Tagen vor dem Camp ist eine Stornogebühr von 30% der Campgebühre vom
Teilnehmer/der Teilnehmerin zu bezahlen.
4. Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers zwischen 10 Tagen vor
Campbeginn und Campbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der Kursgebühren.
5. Bei Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers nach Campstart oder bei
Nichtteilnahme beträgt die Stornogebühr 100% der Kurskosten.
Rückerstattung Feriencamps oder Freizeitveranstaltungen
1) Verschulden der JAW
Bei Absage von Veranstaltungen auf Grund von eigenem Verschulden sind alle
TeilnehmerInnen berechtigt, den aliquoten Kursbeitrag von JAW zurückzufordern.
2) Nichtverschulden von JAW
Bei Absage einer Veranstaltung auf Grund von fremdem Verschulden,
beziehungsweise Nichtverschulden von JAW (wie z.B. Pandemien, Schließung einer
Sport- oder Freizeitstätte, Verbot zur Durchführung der JAW Projekte,
Schlechtwetter), gelten eigene Bestimmungen der Rückerstattung.
2.a) Absage auf Grund von Pandemie
Bei Absage der gesamten Veranstaltung seitens JAW steht den TeilnehmerInnen ein
Gutscheincode über den Beitrag abzüglich 20% Service Pauschale zu. Der
Gutscheincode wird bis spätestens 10 Tage nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsbeginn
übermittelt und kann bei allen zukünftigen Veranstaltungen von JAW eingelöst
werden. Der Gutscheincode kann innerhalb der Familie eingelöst werden und ist
ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
Alternativ steht den TeilnehmerInnen eine Rückerstattung der Kurskosten abzüglich 20% Service Pauschale zu (Die Service Pauschale dient zur Abgeltung für die bereits im Vorfeld erbrachten organisatorischen Leistungen im Unternehmen. Die Pauschale ist notwendig, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern). Die Rückerstattung erfolgt dabei bis spätestens 30 Tage nach Verantaltungsende, spätestens jedoch am Jahresende desselben Jahres.
Haftung
Die Haftung für Verletzungen einer Teilnehmerin/eines
Teilnehmers, die während der Veranstaltung auftreten, wird ausgeschlossen,
sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Personen im
Verantwortungsbereich der JAW herbeigeführt wurden.
Der Konsum von Alkohol oder Zigaretten während der Veranstaltung ist verboten
und stellt einen Ausschlussgrund ohne Anspruch auf Rückerstattung der
Kursgebühr dar. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen wird seitens
der JAW keine Haftung übernommen.
Medialer Auftritt
JAW behält sich das Rech vor Fotos und Videos von den TeilnehmerInnen zu machen. Diese Fotos und Videos sind Eigentum der JAW und dürfen gespeichert und bearbeitet werden. Alle Fotos und Videos auf denen TeilnehmerInnen zu sehen sind dürfen ausschließlich auf der Website, auf allen Printmedien (wie z.B. Flyer, Plakaten, ...) und allen offiziellen Social Media der Marke JAW veröffentlicht werden. Die JAW behält sich das Recht vor, Verlinkungen der Website auf anderen Seiten zu ermöglichen. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Fotos und Videos auch auf anderen Seiten zu sehen sind. Außerdem behält sich die JAW das Recht vor, die erstellten Videos auf einem eigenen Youtube Kanal zu veröffentlichen.
Rechtsweg
Änderungen und Abweichungen von diesen AGB bedürfen der
Schriftform.
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitzort der JAW
vereinbart.